Energieausgleich / Vergütung

„der Gottlose borgt und bezahlt nicht, der Gerechte aber… gibt.“ [Psalm 37:21]

Die Entwicklung des Gerätes, das geistige Eigentum, die Öffentlichkeitsarbeit, die Arbeit des Teams, die Objektkosten der Behandlungsräume und natürlich die Behandlung selbst, verdienen eine Wertschätzung. Diese obliegt jeden selbst. Jedoch haben wir uns einen Richtwert überlegt, der zumindest für alle erschwinglich ist und eine Anerkennung unserer Arbeit bedeuten würde.
Aufgrund des Wertverfalles unserer Währungen, haben wir uns entschieden den Energieausgleich in Goldwert anzugeben. Die Bezahlung wird natürlich auch in aktueller Währung akzeptiert (leicht zu errechnen mit aktuellen Goldpreis).

Erstsitzung (2g Gold – mind. 2h)
(generell ist pro Stunde von 1g Gold als Energieausgleich auszugehen)

Anamnese / Besprechung
Gerätezeit nach Bedarf (durchschnittlich 2 Stunden, erste halbe Stunde am Gerät ausgleichsfrei)
Nachbesprechung / Dokumentation

Folgesitzungen – therapieabhängig (1,5g Gold pro Sitzung)

Gerätezeit nach Bedarf (durchschnittlich 1-2 Stunden)
N
achbesprechung / Dokumentation
mögliche Besprechnung für evtl. Therapieunterstützungen

Paketpreis erste und zweite Behandlung (Energieausgleichsrichtwert 3g Gold)

Zehnerkarte für die Folgebehandlungen (Energieausgleichsrichtwert 7g Gold – 5g gespart) Ausgleich vorab

Empfehlung:
Bringen Sie uns einen neuen Patienten mit und dieser möchte mind. zwei Sitzungen für seine Gesundheit in Anspruch nehmen, bekommen Sie eine Folgebehandlung von uns gratis (Wert 1,5g Gold).

Hilfsmittel für die Behandlung / Anschluss am Gerät sind im Energieausgleich enthalten.