Besitzrechte der enzov Schnittstellen Technologie

Erfinder / Entwickler und geistiger Vordenker ist
E n g e l h a r d t, Mike
Titel: `Indegnat Deutscher mit Wohnsitz im Bundestaat´

Besitzergreifung nach alloidalen Bodenrecht als direkter Nachkomme der deutsche Stämme. Auf Grundlage der offiziellen Niederschrift der Lebens~Urkunde vom ersten Juni Zweitausenddreiundzwanzig zu Schönbrunn mit der Urkundennummer 479, ur~kund~getan nach Art. 10 Abs. 3 Satz 2 EGBGB Standesamt zu Sonneberg.

Ein Besitzanspruch gegenüber Dritten ist ausgeschlossen! KEIN Ansatz dieser Technologie ist derszeit Weltweit bekannt und praktiziert. Stand Juni 2023

-/- Alle Rechte vorbehalten. Ohne Obligo. Beitzer ist der Mensch / Person nach §1 .ALR. und alloidalen Bodenrecht). Er tritt privat auf. Er befindet sich gegenüber Militärmächten auf Armeslänge. Für substanzielle Inhalte gilt `non abstante` als vereinbart. Inkenntnissetzung Handlungsgehilfe ist Inkenntnissetzung Prinzipal und vice versa. Dieses Instrument kann außerhalb der Original-Jurisdiktion (staatliches deutsches Recht mit Rechtsstand 31. Dezember 1899 im patentierten, deutschen Landrecht ALR (Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 1. Juni 1794) nicht entlastet werden. Wirkungen der geänderten Rechts- und Treuhandgrundlage nach dem Sinne der Clausula Rebus Sic Stantibus. Römisches Recht / Seerecht / kanonisches Kirchenrecht ist ausgeschlossen. -/-